Brandschutzhelfer Aus-/Fortbildungen

Brandschutzhelfer Schulung

Aus-/Fortbildung nach DGUV Information 205-023

Für mehr Handlungssicherheit im Ereignisfall!

Effizient in 3 Stunden


In ca. 120 min Theorie und 60 min Praxis zum Teilnahmezertifikat. Kurzweilig & interessant.

Inhouse Schulung


Auf Wunsch findet der Kurs bequem und unkompliziert bei Ihnen im Betrieb statt.

Schnelle Termine


Wir finden immer, wenn nötig auch kurzfristig, einen passenden Termin für Sie!

Erfahrene Dozenten


Alle unsere Lehrkräfte sind erfahrene & qualifizierte Brandschutzbeauftragte.

BRANDSCHUTZHELFER AUS-/FORTBILDUNG

Brandschutzhelfer Schulung

Inhouse Schulung


  • für Gruppen von 1-15 Personen
  • vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Dauer: 3 Stunden inkl. Pausen
  • kurzfristige Termine verfügbar

ab 645,00 €/Kurs

Jetzt Angebot einholen →

BRANDSCHUTZHELFER AUS-/FORTBILDUNG

Brandschutzhelfer Schulung

Öffentlicher Kurs


  • für Einzelpersonen
  • in unserem Schulungsraum
  • Dauer: 3 Stunden inkl. Pausen
  • nächster Termin: 20.06.2024

99,95 €/Person

Jetzt Kursplatz buchen →

Gehen mit uns, wie viele andere, auf Nummer sicher:

Ausbildungsinhalte nach DGUV Information 205-023:

Der Theorieteil (90 min) beinhaltet:

  • Grundzüge des vorbeugendes Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Erkennen von Brandgefahren
  • Verhalten im Brandfall
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers

Der Praxisteil (90 min) umfasst:

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • Feuerlöschübungen mittels Feuerlöschtrainer
  • betriebsspezifische Besonderheiten

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

  • Werden Brandschutzhelfer in Betrieben rechtlich gefordert?

    Ja! Die Erfordernis zur Ausbildung von Brandschutzhelfern ergibt sich, ähnlich wie bei betrieblichen Ersthelfern, aus verschiedenen Rechtsvorschriften wie beispielsweise dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Hier steht unter § 10 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" im zweiten Abschnitt wie folgt geschrieben:


    "(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. (...)"


    Noch konkreter wird die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Diese fordert unter Punkt 7.3 "Brandschutzhelfer" im ersten Abschnitt:


    "(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen."


    Wir empfehlen daher: Lassen Sie dieses wichtige Thema nicht unbeachtet und gehen Sie keinen Kompriss zu Lasten Ihrer Sicherheit ein!

  • Wie viele Brandschutzhelfer benötigt unser Betrieb?

    Grundsätzlich ergibt sich die Anzahl von Brandschutzhelfern aus der innerbetrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der anwesenden Beschäftigen ist in der Regel jedoch ausreichend.


    Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.


    Bitte beachten Sie: Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

  • Wie lange ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung gültig?

    Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. In der Praxis hat sich bei einer normalen Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

  • Wie viel kostet die Aus-/Fortbildung?

    Inhouse-Schulung:


    Teilnehmerzahl: 1-10 

    Pauschalpreis: 645,00 EUR zzgl. MwSt


    Teilnehmerzahl: 11-15

    Pauschalpreis: 795,00 EUR zzgl. MwSt


    Beträgt die einzelne Wegstrecke zum Schulungsort mehr als 30 km, wird zusätzlich eine kilometerabhängige Inhouse-Pauschale für die anfallenden Mehraufwendungen (An- und Abfahrt, Materialtransport etc.) erhoben.


    Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie  jetzt  Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

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Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wie freuen uns auf Sie!

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