Aus-/Fortbildung in Erster Hilfe nach DGUV
Im Notfall richtig handeln & Leben retten!
Ab 12 Personen kostenlos
Ab 12 Personen entfallen für Sie die Kursgebühren! Ansonsten erheben wir diese nur anteilig.
Inhouse Schulung
Auf Wunsch findet der Kurs bequem und unkompliziert in Ihren Räumlichkeiten statt.
Schnelle Termine
Wir finden immer, wenn nötig auch kurzfristig, einen passenden Termin für Sie!
Erfahrene Dozenten
Alle unsere Lehrkräfte sind erfahrene Rettungs- oder Notfallsanitäter.
ERSTE-HILFE AUS-/FORTBILDUNGEN
ERSTE-HILFE AUS-/FORTBILDUNGEN
Falls Sie keine geeigneten Räumlichkeiten für eine Ersthelfer-Schulung besitzen - kein Problem! Unser
Erste-Hilfe Ausbildungszentrum befindet sich in der
Alexanderstraße 31 in
58097 Hagen
und bietet optimale Voraussetzungen für unsere Schulungen.
Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb ist unter § 26 der DGUV Vorschrift 1 festgelegt:
Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten:
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
In Kindertageseinrichtungen:
In Hochschulen:
Wichtig: Die oben genannten Zahlen sind Mindestwerte, die nicht unterschritten werden dürfen. Diese Mindestzahl muss tatsächlich im Betrieb anwesend sein. Wir empfehlen daher, immer mehr Personen (im Sinne einer Stellvertreterregelung) zu betrieblichen Ersthelfern ausbilden zu lassen.
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das sogenannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Grundsätzlich werden die Lehrgangsgebühren von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen (Einschränkungen der BGW und Unfallkasse NRW sind zu beachten). Die Abrechnung erfolgt somit durch uns als Ausbildungsstelle direkt mit Ihrem Unfallversicherungsträger.
Inhouse-Schulungen sind für Sie ab einer Teilnehmerzahl von 12 versicherten Personen im Umkreis von 30 km komplett kostenfrei!
Beträgt die einzelne Wegstrecke zum Schulungsort mehr als 30 km, wird lediglich eine kilometerabhängige Inhouse-Pauschale für die anfallenden Mehraufwendungen (An- und Abfahrt, Materialtransport etc.) erhoben.
Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ist die anteilige Differenz zur 12-Personen-Grenze in Höhe der festgelegten Pauschalgebühren je Teilnehmer zu tragen. Zur Verdeutlichung ein Rechenbeispiel mit 9 Teilnehmern:
Kostenbeispiel 9 Teilnehmer:
Für die 9 Personen werden die Kosten durch Ihren Unfallversicherungsträger übernommen. Die Differenz zur 12-Personen-Grenze beträgt 3.
Der Eigenanteil der Lehrgangsgebühren würden für Sie somit 3 x 54,95 EUR (Teilnehmerpauschale) = 164,85 EUR netto betragen.
Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu uns auf! Gemeinsam stimmen wir einen für Sie passenden Termin ab. Für eine verbindliche Anmeldung leiten Sie bitte im Anschluss das ausgefüllte Abrechnungsformular an uns weiter.
Danach melden wir den Lehrgang für Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an.
Anschrift
Betriebssicherheit KRAUSE
Tim Krause
Wehringhauser Str. 33
D-58089 Hagen