Erste-Hilfe Aus-/Fortbildungen

Erste-Hilfe Schulungen

Aus-/Fortbildung in Erster Hilfe nach DGUV

Im Notfall richtig handeln & Leben retten!

Ab 12 Personen kostenlos


Ab 12 Personen entfallen für Sie die Kursgebühren! Ansonsten erheben wir diese nur anteilig.

Inhouse Schulung


Auf Wunsch findet der Kurs bequem und unkompliziert in Ihren Räumlichkeiten statt.

Schnelle Termine


Wir finden immer, wenn nötig auch kurzfristig, einen passenden Termin für Sie!

Erfahrene Dozenten


Alle unsere Lehrkräfte sind erfahrene Rettungs- oder Notfallsanitäter.

ERSTE-HILFE AUS-/FORTBILDUNGEN

Betrieblicher Ersthelfer

Inhouse Schulung für Betriebe


  • für Betriebe, Vereine etc.
  • Dauer: 7 Stunden inkl. Pausen
  • für bis zu 20 Personen
  • Zertifikat gem. DGUV und FeV

kostenlos/ab 12 Personen

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ERSTE-HILFE AUS-/FORTBILDUNGEN

Notfalltraining

Inhouse Schulung für Betriebe


  • für medizinische Einrichtungen (BGW)
  • Dauer: 3 Stunden inkl. Pausen
  • für bis zu 20 Personen
  • Zertifikat gem. QM-Richtlinien des G-BA

ab 495,00 €/Kurs

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Gehen mit uns, wie viele andere, auf Nummer sicher:

Ersthelfer Kurse in unserem Ausbildungszentrum in Hagen

Falls Sie keine geeigneten Räumlichkeiten für eine Ersthelfer-Schulung besitzen - kein Problem! Unser Erste-Hilfe Ausbildungszentrum befindet sich in der Alexanderstraße 31 in 58097 Hagen und bietet optimale Voraussetzungen für unsere Schulungen.

Jetzt Termin vereinbaren →

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Wie viele Ersthelfer benötigt unser Betrieb?

    Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb ist unter § 26 der DGUV Vorschrift 1 festgelegt:


    Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten:

    • 1 Ersthelfer

    Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:

    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
    • in sonstigen Betrieben: 10 % der anwesenden Versicherten

    In Kindertageseinrichtungen:

    • 1 Ersthelfer je Kindergruppe

    In Hochschulen:

    • 10 % der Beschäftigten

    Wichtig: Die oben genannten Zahlen sind Mindestwerte, die nicht unterschritten werden dürfen. Diese Mindestzahl muss tatsächlich im Betrieb anwesend sein. Wir empfehlen daher, immer mehr Personen (im Sinne einer Stellvertreterregelung) zu betrieblichen Ersthelfern ausbilden zu lassen.

  • Wie lange ist die Ersthelfer-Ausbildung gültig?

    Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).


    Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das sogenannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

  • Wie viel kostet die Ersthelfer Aus–/Fortbildung?

    Grundsätzlich werden die Lehrgangsgebühren von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen (Einschränkungen der BGW und Unfallkasse NRW sind zu beachten). Die Abrechnung erfolgt somit durch uns als Ausbildungsstelle direkt mit Ihrem Unfallversicherungsträger.


    Inhouse-Schulungen sind für Sie ab einer Teilnehmerzahl von 12 versicherten Personen im Umkreis von 30 km komplett kostenfrei!


    Beträgt die einzelne Wegstrecke zum Schulungsort mehr als 30 km, wird lediglich eine kilometerabhängige Inhouse-Pauschale für die anfallenden Mehraufwendungen (An- und Abfahrt, Materialtransport etc.) erhoben.


    Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ist die anteilige Differenz zur 12-Personen-Grenze in Höhe der festgelegten Pauschalgebühren je Teilnehmer zu tragen. Zur Verdeutlichung ein Rechenbeispiel mit 9 Teilnehmern:


    Kostenbeispiel 9 Teilnehmer:

    Für die 9 Personen werden die Kosten durch Ihren Unfallversicherungsträger übernommen. Die Differenz zur 12-Personen-Grenze beträgt 3.

    Der Eigenanteil der Lehrgangsgebühren würden für Sie somit 3 x 54,95 EUR (Teilnehmerpauschale) = 164,85 EUR netto betragen.

  • Wie erfolgt die Anmeldung?

    Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu uns auf! Gemeinsam stimmen wir einen für Sie passenden Termin ab. Für eine verbindliche Anmeldung leiten Sie bitte im Anschluss das ausgefüllte Abrechnungsformular an uns weiter.


    Danach melden wir den Lehrgang für Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an.

Sie haben Fragen zu dieser Schulung?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wie freuen uns auf Sie!

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